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Die Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH setzt zum Januar 2006 die gesetzlich geforderte Entflechtung zwischen dem Netzbetrieb und der Energiebelieferung um und schafft für ihre Kunden mehr Transparenz. Dabei ist die Funktion des Netzbetriebes des zur der Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH gehörenden Gas- und Wasserversorgungsnetzes mit Januar 2006 auf die Stadtwerke Herford GmbH übergegangen. Dies betrifft das Gas- und Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Hiddenhausen. Die Stadtwerke Herford GmbH tritt damit Kraft Gesetz an Stelle der Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH in die sich aus den Versorgungsverhältnissen nach den Bedingungen der Versorgung von Tarifkunden (NDAV vom 8.11.2006) und den jeweiligen ergänzenden Bestimmungen ergebenen Rechte und Pflichten ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen. Davon betroffen sind insbesondere die Grundstücksnutzung, das Zutrittsrecht, die Überprüfung der Kundenanlage und die Messeinrichtungen einschließlich Ablesung. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert. Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei dem bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.
Informationen
Die Stadtwerke Herford GmbH und die OWL-Netz GmbH haben vor dem geänderten Hintergrund der energierechtlichen Rahmenbedingungen vereinbart, die Funktion des Netzbetriebes für das Gasnetz der Stadtwerke Herford GmbH zum 1. Januar 2009 wieder auf die Stadtwerke Herford GmbH übergehen zu lassen. Dies betrifft das Gasversorgungsnetz auf dem Gebiet der Stadt Herford, der Gemeinde Hiddenhausen und der Stadt Enger.
Die Stadtwerke Herford GmbH tritt damit Kraft Gesetztes an Stelle der OWL-Netz GmbH in die sich aus den Versorgungsverhältnissen nach der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) vom 1. November 2006 ergebenen Rechte und Pflichten ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen. Davon umfasst sind insbesondere die Grundstücksbenutzung, das Zutrittsrecht, die Überprüfung der Kundenanlage und die Messeinrichtungen einschließlich Ablesung. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert.
Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei dem bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.
Der Einfachheit halber gelangen Sie hier zur Stadtwerke Herford GmbH:
Netzentgelte und wesentliche geschäftliche Bedingungen finden Sie hier:
Netzanschluss Erdgas
Netzzugang Erdgas
Ansprechpartner für die Grundversorgung in Hiddenhausen:
Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH Heidestraße 119 32120 Hiddenhausen Telefon: 05221 9628-0
Information zur Sicherheit in der Gasinstallation: www.erdgassicherheit.de
Informationen zum Erdgasnetz in Deutschland: www.gasnetzkarte.de
Sie benötigen weitere Informationen?
netz.info@stadtwerke-herford.de
Tarifübersicht für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV Anlage1&2):
Allg. Tarife für die Versorgung mit Wasser / Entgelte des Netzbetreibers (60 KB)
Sie benötigen das Programm Adobe Reader zum Öffnen von PDF-Dateien. Ein kostenloser Download wird hier angeboten: 
Hausanschluss-Checkliste
Planen Sie Ihr neues Zuhause? Dann lassen Sie sich rechtzeitig von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten - am besten gleich, wenn Sie den Lageplan und den Grundriss in den Händen halten.
Die GWH GmbH hat ihr Rohrnetz an die Stadtwerke Herford GmbH verpachtet. Unserer Checkliste des Netzbetreibers Stadtwerke Herford GmbH können Sie entnehmen, welche Dinge Sie beachten müssen.
Hausanschlusskosten – Erdgas
Preisblatt ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Herford GmbH (498 KB)
Hausanschlusskosten – Wasser
1. Netzanschlusskosten
a. Pauschale für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses (Die Nettopauschale setzt sich aus 241,50 Euro Materialkosten; 539,50 Euro Herstell-, Montage-, Koordinierungs- und Dokumentationskosten und einem Baukostenzuschuss nach § 9 AVBWasserV in Höhe von 616,00 Euro zusammen)
1.397,00 € zzgl. 19 % MwSt 97,79 € = 1.494,79 €
b. Jeder laufende Meter Leitungslänge von der Hauswand bis zur Mitte der Versorgungsleitung wird dem Kunden mit (Es wird eine gemeinsame Verlegung mit einem Gashausanschluss bei der Berechnung vorausgesetzt. Die Nettoverlegungskosten setzen sich aus 1,80 Euro Materialkosten und 20,60 € Tiefbau- und Montagekosten pro Meter zusammen.)
22,40 € zzgl. 19 % MwSt 1,57 € = 23,97 € berechnet.
c. Erfolgt der Wasserhausanschluss als Einzelverlegung, also ohne Gashaushausanschluss, so hat der Kunde zusätzlich einen Tiefbauaufschlag pro Meter in Höhe von
20,60 € zzgl. 19 % MwSt 1,44 € = 22,04 € zu tragen.
d. Bei Durchführung von Eigenleistung (Ausheben und verfüllen des Rohrgrabens.) im nichtöffentlichen Verkehrsraum wird dem Kunden folgende Vergütung gewährt:
Privatpersonen: 10,00 € je laufendem Meter
Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes:
10,00 € je laufendem Meter zzgl. 19 % MwSt 0,70 € = 10,70 €
Bei Berechnung des Tiefbauaufschlages nach 1c wird die Eigenleistung doppelt vergütet.
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